Gesetzliche Pflicht zu Hinweisgebersystemen

iwhistle® eine schlanke Lösung für eine komplexe Herausforderung
Christoph Kläs – Compliance Berater und Geschäftsführer der iwhistle GmbH
Christoph Kläs – Compliance Berater und Geschäftsführer der iwhistle GmbH
iwhistle gmbh Beitrag

Welche Unternehmen betrifft die EU-Whistleblowing Richtlinie?

Unternehmen ab 50 Mitarbeitern werden verpflichtet sichere Meldekanäle für Straftaten einzurichten. Hinweisgeber sollen Verstöße melden können, ohne Repressalien fürchten zu müssen. Die Mitgliedsstaaten haben bis Ende 2021 Zeit, um die Vorschrift (Nummer: 2019/1937) in nationales Gesetz umzusetzen.

 

Was sind konkrete Anforderungen des Gesetzgebers?

  1. Uneingeschränkter Zugang zum Hinweisgebersystem
  2. Gewährleistung eines Dialogs
  3. Rückmeldung an den Hinweisgeber
  4. revisionssichere und datenschutzkonforme Dokumentation

 

Was fordert der Gesetzgeber darüber hinaus noch?

Auch für Kunden und Lieferanten muss das System zugänglich sein (z.B. über das Internet). Für Mitarbeiter ist bereits ein besonderer Schutz vorgesehen (z.B. keine Kündigung, Diskriminierung oder Erfassung auf einer „schwarzen Liste“). Des Weiteren greift die Beweislastumkehr, wonach der Arbeitgeber in der Beweispflicht ist.

 

Was hat das Unternehmen davon?

Prävention statt Reaktion ist hier das Motto. Es bietet sich die große Chance Sachverhalte aufzuklären, bevor diese an Ermittlungsbehörden oder die Presse kommuniziert werden.

 

Was sollte bei einem Hinweisgebersystem beachtet werden?

Neben der Sicherheit und Zuverlässigkeit ist in erster Linie die intuitive und somit einfache Handhabung entscheidend. Dies spart Zeit und damit Kosten für eventuelle Schulungen der Verantwortlichen und erleichtert natürlich den generellen Umgang mit dem System für alle Beteiligte.

 

Welche Schritte sind aus Ihrer Sicht die Wichtigsten im Rahmen der Implementierung?

  1. Rechtzeitige Entscheidung für ein passendes Hinweisgebersystem
  2. Implementierung in das eigene Unternehmen (fachlich, organisatorisch)
  3. Information über die Einführung (Beachte: die Kommunikation ist wesentlich für die Qualität und Quantität der Hinweise)
  4. fortlaufende Sensibilisierungen, Schulung neuer Mitarbeiter

 

Welches sind die wesentlichen Rechtsgebiete für die ein Hinweisgebersystem zur Verfügung stehen muss?
Folgende Themengebiete sind die, die in der Richtlinie als wesentliche benannt werden:

  1. Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
  2. Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
  3. öffentliche Gesundheit
  4. Verbraucherschutz
  5. Produktsicherheit und -konformität
  6. Umweltschutz
  7. Verkehrssicherheit
  8. öffentliches Auftragswesen
  9. Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  10. Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit

 

 

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