Mobilität unter Strom

Elektroautos werden immer leistungsfähiger. Allerdings ist die flächendeckende Versorgung mit Ladestationen noch lückenhaft. Eine Ursache sind rechtliche Hürden.
Illustration: Agata Sasiuk
Illustration: Agata Sasiuk
Andrea Hessler Redaktion

Windböen, Frost von minus 25 Grad, dann plötzlich plus acht Grad Celsius: Bei der alpinen Ski-WM 2019 im schwedischen Åre schlug das Wetter Kapriolen. Rennen wurden abgesagt, Sportler waren frustriert. Einziger Lichtblick: Die Energieversorgung klappte reibungslos – dank einer Riesenbatterie aus Deutschland. Der schwedische Energiekonzern Vattenfall unterstützte den Wettbewerb mit einem mobilen Stromspeichersystem der Nürnberger Firma Beck Automation. Dieses versorgte vier Ladesäulen und 20 weitere Ladepunkte für Schneemobile, die Zuschauer und Sportler durch die Winterhölle transportierten.

E-Mobilität ist auf dem Vormarsch. „Der Klimawandel ist die größte Herausforderung unserer Zeit“, sagte Thomas Ulbrich, Vorstand für E-Mobilität der Marke Volkswagen. So soll das neue Modell ID das erste bilanziell klimaneutral hergestellte Serienauto des Konzerns werden. Zudem bietet die Volkswagen-Tochter Elli seit kurzem regenerativ erzeugten Strom an. Das von Volkswagen mitgegründete Ionity-Schnellladenetz, an dem auch BMW, Daimler und Ford beteiligt sind, wird an 400 Ladepunkten entlang europäischer Autobahnen grünen Strom bereitstellen. Auch Vattenfall kooperiert bei der Initiative InCharge mit zahlreichen Partnern. InCharge-Kunden können Ladestationen in Schweden, den Niederlanden und in Berlin sowie von verschiedenen Roaming-Partnern im Bundesgebiet nutzen.

Inzwischen bieten laut Bundesnetzagentur mehr als 7700 öffentlich zugängliche Ladestationen Strom für Elektroautos an. Schlechter sieht die Versorgung auf privaten Grundstücken aus. „Bisher gibt es auf nationaler Ebene noch keinen Zwang, Ladestationen zu errichten“, sagt Julia Wagner, Referentin Recht beim Verband Haus & Grund Deutschland. Doch eine EU-Richtlinie verspricht Besserung. Ab März 2020 sollen die Mitgliedstaaten Eigentümer von neu erbauten oder umfangreich renovierten Wohngebäuden verpflichten, für jeden Stellplatz eine Leitungsinfrastruktur zu errichten – allerdings nur, wenn es mehr als zehn Stellplätze gibt.

Ob Eigentümer eines kleineren Wohnhauses Lademöglichkeiten schaffen, bleibt ihnen demnach auch künftig freigestellt. „Voraussetzung hierfür ist in erster Linie die Abstimmung mit beziehungsweise die Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber, damit die zusätzliche Leistungsreserve für den häuslichen Netzanschluss bereitgestellt wird“, sagt Julia Klausch von Vattenfall. „Ladevorgänge von E-Fahrzeugen können das Stromnetz stärker und vor allem zeitlich länger belasten als andere elektrische Verbraucher.“  

Schwieriger ist die rechtliche Situation bei Wohnungseigentümergemeinschaften. Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) kann die Gemeinschaft Modernisierungsmaßnahmen beschließen, wenn eine Mehrheit von Dreiviertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer zustimmt, die zusammen mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile hält. Doch ob der Einbau von Ladepunkten eine derartige Modernisierung darstellt, ist unter Juristen umstritten. Die Gegner argumentieren, es handle sich um eine bauliche Maßnahme, der grundsätzlich alle Miteigentümer zustimmen müssen, die von der Änderung betroffen sind. Um Rechtssicherheit zu schaffen, bedürfe es einer gesetzlichen Klarstellung, so Wagner.

Derartige Probleme dürften die Fahrer des ultimativen Elektroautos nicht haben. Der Sportwagen Pininfarina Battista aus der italienischen Edel-Schmiede Pininfarina Spa soll mit seinen knapp 2000 PS in weniger als zwei Sekunden auf 100 Kilometer pro Stunde beschleunigen und maximal 350 Stundenkilometer schnell sein. Angesichts des stolzen Preises von rund zwei Millionen Euro können die Kunden sicherlich an eigenen Stationen tanken.

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